Die österreichische Bundesliga nützte jedenfalls den rechtlichen Rückenwind und will zukünftig keine Ausnahmegenehmigungen für legale Pyroshows in den Fankurven erteilen. Der Gesetzgeber zieht nach. In der für 9. Juli vorbereiteten Presseerklärung des BMI, die dem ballesterer vorab zugespielt wurde, heißt es: »Zukünftig ist zum Schutz der körperlichen Sicherheit … Besitz und Verwendung sämtlicher pyrotechnischer Gegenstände und Feuerwerkskörper in und um die Stadien verboten«. Das neue Gesetz soll für alle Sportgroßveranstaltungen gelten. »Ein Argument der ultraorientierten Fans«, so Winkelmann, »die sagen: ›Schauts doch zum Nachtslalom nach Schladming.‹«
Auch wenn der ehemalige Fanpolizist zugibt: »Dort wird das nur ein Thema, wenn der Rauch auf die VIP-Tribüne zieht«. Streetworker Christian arbeitet mit jungen Fußballfans. In den Verboten sieht er keine differenzierte Herangehensweise. Klar sei, dass Körperverletzungen vermieden werden müssten, jedoch fürchtet er eine unnötige Kriminalisierung. Denn obwohl das Pyrogesetz nur Verwaltungsrecht ist, könnten »seine« Jugendlichen nun vermehrt mit dem Strafgesetz in Berührung kommen. Zusätzlich zur Verwaltungsstrafe folgen auch Anzeigen wegen STGB §89 Gefährdung der körperlichen Sicherheit. »Wo fängt das an? Bei einem Rauchtopf?«, sieht der Streetworker Gefahr der Willkür. »Was kommt als nächstes? Das Fahnenschwenken? Hier kann es ja auch jemanden unglücklich am Auge erwischen. Und wer soll die ganzen Gesetze exekutieren?«
»Das wird nicht problemlos von statten gehen«, gibt auch Yasmin Österreicher, Bundesliga-Verantwortliche für den Spielbetrieb, zu. »Aber die Entscheidung war einstimmig und ist nach Rücksprache mit den Klubs erfolgt«, so Österreicher. Die Gefahr, dass bisher »brave« Fans radikalisiert werden, weil legales Zündeln nicht mehr möglich sein wird, sieht sie nicht. »Die Ausnahmegenehmigungen wurden zu wenig angenommen«. Martin Schwarzlantner, Fanbeauftragter bei Austria Wien, widerspricht: »Ein Totschlagargument. In den Ausnahmegenehmigungen ist das Abbrennen so erlaubt, wie es keiner möchte.« Sein Vorschlag: ein gesicherter Bereich im Sektor, wo unvermummt und legal Bengalen gezündet werden dürfen. Damit ließen sich viele gefährliche Situationen, die durch das illegale Abbrennen entstehen, vermeiden, so Schwarzlantner. Denn wer zündelt, darf sich nicht erwischen lassen, entsprechend unkontrolliert wird zu Werke gegangen. Eine Argumentation, die auch im BMI nachvollziehbar sein müsste, heißt es doch im Pressetext: »Ausgebrannte Hülsen werden im Stadion üblicherweise zu Boden fallen gelassen, durch ein ›Wegkicken‹ können diese heißen Gegenstände ggf. unkontrolliert in die Zuschauermenge geschleudert werden und erhebliche Verletzungen auslösen.«
Philipp Bechter, Sicherheitsbeauftragter bei Wacker Innsbruck, übt ebenfalls Kritik am Totalverbot: »Es geht nur über Selbstregulierung. Auf der Nordtribüne ist seit Jahren kontrolliertes Zündeln erlaubt, im Zusammenspiel mit Fans, Ordnern und Fanpolizisten.« Auch Winkelmann gibt zu: »In Innsbruck hat das noch am Besten funktioniert.« Aber warum hat sich die Bundesliga trotz möglicher Alternativen für ein komplettes Verbot entschieden? »Offenbar haben die Anliegen der Fanklubs kein Gehör gefunden.«






erscheint am 6. Oktober 2010.
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